Handytarife leichter kündbar – neue Regelungen!

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Gesetzesänderung zu Gunsten der Verbraucher

Haben Sie einen Handytarif mit 24 Monaten Laufzeit abgeschlossen, hieß es bisher stets, den Termin der möglichen Kündigung zu notieren. Das war umso wichtiger, wenn nach dem Ende der vereinbarten Laufzeit, die Grundgebühr sogar noch teurer wurde. Damit ist nun Schluss. Dies gilt auch für den Festnetz- oder Internetanschluss. Das Blatt hat sich nun zu Ihren Gunsten geändert, dem Gesetzgeber sei Dank.

Ab dem 1. Dezember dürfen Telekommunikationsanbieter ihre Kunden nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nicht mehr automatisch länger binden. Im Vertrag gefangen halten. Durch eine Änderung im Telekommunikationsgesetz können Sie nun monatlich kündigen. Sie werden also nun behandelt, als hätten Sie einen Vertrag ohne Laufzeit abgeschlossen. Das gilt übrigens nicht nur für neue Verträge, sondern auch für Altverträge.

Und die Anbieter reagieren

Schon Anfang Oktober hat die Deutsche Telekom reagiert. Die Allnet Flat Tarife, die unter der Bezeichnung MagentaMobil angeboten werden, gibt es seither auch ohne Laufzeit. Das Beste daran ist, dass Sie hier die gleiche Leistung zum selben Preis buchen. Das gilt auch für den Anschlusspreis. Dieser beträgt jeweils 39,95 Euro. So gibt es praktisch nur noch einen Grund, sich langfristig zu binden. Das ist der Fall, wenn Sie zum neuen Handyvertrag ein günstiges Smartphone erwerben wollen. Von der Änderung sind auch Magenta Eins und Magenta Eins Unlimited betroffen.

Bei o2 war die Buchung einer Allnet Flat ohne Laufzeit hingegen bereits möglich. Jedoch verlangte der Netzbetreiber bislang für die sogenannten Flex-Tarife jeweils fünf Euro mehr. Das galt sowohl für die o2 Free Tarife, als auch für die Unlimited Angebote. Hier tritt die Änderung zum 1. Dezember in Kraft. Auch das könnte ein stückweit an den neuen gesetzlichen Vorgaben liegen.

Beim dritten Netzanbieter Vodafone haben wir bisher keine Verträge ohne Laufzeit gefunden. Dennoch gelten hier die eingangs beschriebenen Änderungen zur Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.